Mehr Geld für Stabsunteroffiziere und Chargen

Wien (OTS) – Verteidigungsministerin Klaudia Tanner konnte nun gemeinsam mit Vizekanzler Werner Kogler einen weiteren Verhandlungserfolg für das Österreichische Bundesheer und für Bedienstete des öffentlichen Dienstes erzielen – mehr Geld für Stabsunteroffiziere und Chargen.

Mit dem heutigen Tag geht die gesetzliche Grundlage des Bundesdienstes und damit für eine höhere Bezahlung für Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung und für das Österreichische Bundesheer in Begutachtung. So soll gerade für die Einsteiger in den Soldatenberuf das Mindestgehalt von Militärzeitchargen auf € 1.933,4 erhöht werden. Darüber hinaus wird ein Schwergewicht auf die Besoldung jener Unteroffiziere gelegt, die die Stabsunteroffiziersausbildung erfolgreich absolviert haben und als Führungspersonen und Experten im jeweiligen Fachbereich eingesetzt werden. Diese sollen durch eine bis zu 100-prozentige Erhöhung der betreffenden Funktionszulagen profitieren. Darüber hinaus soll der Berufseinstieg als Zivilbediensteter attraktiver gestaltet werden, indem alle neu aufgenommenen Vertragsbediensteten und Verwaltungspraktikanten ab dem ersten Tag dasselbe Monatsentgelt, unabhängig von der bisher zu berücksichtigenden Ausbildungsphase, erhalten.

Zusätzlich werden die Gehälter durch die Gehaltsverhandlungen des öffentlichen Dienstes um die erwartbaren Prozentsteigerungen erhöht werden.

„Ein einsatzbereites Bundesheer benötigt hochmotivierte und bestens qualifizierte Soldatinnen, Soldaten und Zivilbedienstete, um seine Aufgaben wahrnehmen zu können. Mit diesen nun umgesetzten Maßnahmen können wir nicht nur den öffentlichen Dienst für junge Leute attraktiver gestalten, sondern konnten auch für unsere Soldatinnen und Soldaten im Unteroffiziers- und Chargen-Rang eine deutliche Erhöhung im Gehalt erzielen. Denn sie haben verdient, dass ihre Arbeit wertgeschätzt und dementsprechend belohnt wird!“, sagt Verteidigungsministerin Klaudia Tanner.

Insgesamt werden künftig mehr als 8.000 Bedienstete des Bundesministeriums für Landesverteidigung und des Österreichischen Bundesheeres von diesem Attraktivierungspaket im Dienstrecht profitieren.

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